Wie wir als Wirtschaftsdetektei Ihnen bei Lohnfortzahlungsbetrug helfen können.

Betrug der Lohnfortzahlung,Blaumachen, Krankfeiern

Betrug der Lohnfortzahlung ist kein Kavaliersdelikt

Der Betrug der Lohnfortzahlung oder im Volksmund auch Krankfeiern oder Blaumachen genannt ist kein Kavaliersdelikt, sondern, Betrug am Arbeitgeber. Jährlich entstehen für Arbeitgeber finanzielle Schäden, die nicht unbeachtliche sind. Der Betrug der Lohnfortzahlung stellt nicht nur den Straftatbestand am Arbeitgeber dar, sondern auch der Urkundenfälschung. Bestätigt sich der begründete Verdacht des Krankfeierns, ist eine fristlose Kündigung in den allermeisten Fällen gerechtfertigt.

Für manch einen Unternehmer ist es so mit naheliegend, eine Wirtschaftsdetektei zu beauftragen, um Blaumachern das Handwerk zu legen. Denn in vielen Fällen sind Kosten, die durch die Aufklärung einer Wirtschaftsdetektei anfallen, vor Gericht erstattungsfähig fähig.

Auf unserer Webseite finden Sie Gerichtsurteile, die Ihnen als Anhaltspunkt dienen können, aber eine Rechtsberatung durch einen Juristen nicht ersetzen sollen.

Dies gilt bei der Aufklärung von Lohfortzahlungsbetrug zu beachten

Allerdings gibt es einiges zu beachten bevor eine Wirtschaftsdetektei bei Verdacht auf Betrug der Lohnfortzahlung tätig werden darf. Das Berechtigtes Interesse nach § 28 und §29 des Bundesdatenschutzgesetzes, muss unbedingt geprüft werden bevor wir als Wirtschaftsdetektei für Sie tätigwerden dürfen

Konkret bedeute dies, das eindeutige Anhaltspunkte vorliegen müssen, z. B. der beschuldigte wurde während seiner Krankschreibung bei aktivitäten gesehen die einer genesung widersprechen.

Als Beipiel kann hier genant werden wenn es auffällig ist dass der beschuldigte öfters vor oder nach dem Urlaub oder kurz vor Feiertagen Krankgeschrieben ist. Krankschreibungen nach Argumenten mit Vorgesetzten oder Kollegen können auch ein indiz für Lohnfortzahlungsbetrug sein.

Besonders zu beachten gilt hier.sollte sich der Verdacht des Lohnfortzahlungsbetrugs bestätigen. Dass die beauftragte Wirtschaftsdetektei auch Beweise erbringt die vor Gericht auch verwertbar sind.

Der Einsatz von GPS Peilsendern ist in der Bundesrepublik Deutschland Grundsätzlich verboten. Die mittels Peilsender erbrachten Beweise sind somit vor Gericht nicht verwertbar. Im schlimmsten Fall drohen dem Auftraggeber und der beauftragten Wirtschaftsdetektei eine Anzeige wegen des Verstoßes des Bundesdatenschutzgesetzes.

Betrug der Lohnfortzahlung, Krankfeiren, Blaumachen

Bei unserer Wirtschaftsdetektei sind Sie in guten Händen, wenn Sie von Lohnfortzahlungsbetrug betroffen sind.

Wir als Wirtschaftsdetektei garantieren dafür dass die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland eingehalten werden. Die von uns erbrachten Beweise sind vor Gericht verwertbar. Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich bei einem Beratungsgespräch. Bei diesem wir Ihr Anligen Analysiren, und unserere Ansatzpunkte für eine efektive Aufklärung heraus filtern. Im Anschluß ertellen wir einen Kostenvoranschlag für Sie,und beprechen  mit Ihnen unserer Vorgehensweise. Nachdem Sie uns den Auftrag schriftlich erteilt haben, beginnen wir mit der Operativenphase. Nach jedem Einsatz erhalten Sie von uns, einen lückenlosen ausfürlichen Einsatzbericht. Dadurch haben Sie stets einen überbilck über die gewonnen erkenntnisse.. 

Unserer Detektei legt nicht nur Blaumachern beim Krankfeiern das Handwerk

Natürlich gehört zu unserem Handwerk nicht nur das Überführen von Blaumachern beim Krankfeiern, sondern, auch Aufklärung von Spesenbetrug, Betrug der Unterhaltszahlung und Untreue in der Partnerschaft, um nur einige Beispiele zu nennen. Bei uns werden sowohl wirtschaftliche als auch private Anliegen mit äußerster Sorgfalt und Diskretion behandelt.