
Unerlaubte Nebentätigkeit & Konkurrenztätigkeit aufdecken: Beweise für Arbeitgeber
Heimliche Nebenjobs während der Arbeitszeit, Schwarzarbeit oder illegale Tätigkeiten für die direkte Konkurrenz verletzen die arbeitsrechtliche Treuepflicht massiv. Noch gefährlicher: Der gezielte Abfluss von internem Know-how, Kundenkarteien oder Geschäftsgeheimnissen an den Mitbewerber.
Verdachtsfälle reichen im Arbeitsrecht nicht aus – ohne lückenlose, gerichtsfeste Beweise scheitert jede fristlose Kündigung im Kündigungsschutzprozess. Als spezialisierte Wirtschaftsdetektei mit Sitz in Germering (München) sichern wir im gesamten Freistaat Bayern die harten Fakten, die Ihr Arbeitsrechtler benötigt.
Vom verbotenen Nebenjob bis zum Know-how-Abfluss: Unsere Ermittlungsansätze
Unerlaubte Nebentätigkeiten schädigen Ihr Unternehmen doppelt: Sie zahlen das Gehalt, während der Mitarbeiter seine Arbeitskraft und Firmenwissen der Konkurrenz zur Verfügung stellt. Wir überführen Täter in den klassischen Problemfeldern:
Aktive Konkurrenztätigkeit: Der Mitarbeiter betreibt parallel ein eigenes, branchengleiches Gewerbe oder arbeitet heimlich bei einem direkten Wettbewerber – teilweise sogar während des offiziellen Krankenstands.
Verletzung des Wettbewerbsverbots: Missachtung vertraglicher Vereinbarungen (während des Arbeitsverhältnisses oder nachvertraglich), um Kunden abzuwerben.
Arbeitszeitbetruf durch Nebentätigkeit: Firmenressourcen, Fahrzeuge oder Arbeitszeiten werden genutzt, um den privaten oder fremden Nebenjob zu organisieren.
Das Fundament für fristlose Kündigung und Schadensersatz
Unsere verdeckten Observationen und rechtssicheren Dokumentationen sind exakt auf die strengen Anforderungen der Arbeitsgerichte abgestimmt:
Fristlose Kündigung: Mit unseren lückenlosen Beweisen (inklusive legaler Bild- und Videodokumentation) entziehen Sie dem Mitarbeiter jeden Spielraum für Ausreden. Das Risiko vor dem Arbeitsgericht wird minimiert.
Schadensersatz & Kostenrückerstattung: Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) muss der überführte Arbeitnehmer bei nachgewiesenem Vorsatz und Vertragsbruch die Kosten der Detektei als Schadensersatz tragen. Zudem können entgangene Gewinne oder Kundenschäden zivilrechtlich geltend gemacht werden.
Schützen Sie Ihr Firmen-Know-how – Handeln Sie jetzt
Lassen Sie nicht zu, dass illoyale Mitarbeiter auf Ihre Kosten agieren oder Geschäftsgeheimnisse abfliessen. Diskretion hat für uns oberste Priorität – die interne Betriebsruhe bleibt während der gesamten Ermittlung gewahrt.
In einer kostenfreien und absolut vertraulichen Erstanalyse bewerten wir Ihre Ausgangslage, prüfen die rechtlichen Voraussetzungen und erarbeiten einen strategischen Vorgehensplan.
Sichern Sie Ihr Unternehmen ab. Sprechen Sie direkt mit unserer Wirtschafts-Einsatzleitung:📞 0176/53101909 – Direkte wirtschaftsrechtliche Ersteinschätzung
