Detektiv Kosten
Was kostet ein Detektiv in München & Bayern? Transparente Honorare & faire Planung
Die Frage nach den Kosten steht am Anfang jeder Überlegung. Da jedoch kein Einsatz wie der andere ist – ob operative Lohnfortzahlungsüberwachung, Stalking-Abwehr oder komplexe Wirtschaftsermittlung –, gibt es keine pauschale Preisliste.
Transparenz und absolute Kostensicherheit haben bei Detektei MTS oberste Priorität. Nach einer detaillierten Fallanalyse erhalten Sie von uns einen verbindlichen, individuellen Kostenplan. Es wird kein Cent ohne Ihre vorherige Freigabe ausgegeben, und unsere Einsatzleitung hält Sie während laufender Operationen stets transparent auf dem Laufenden.
Wer trägt die Kosten für den Einsatz einer Privatdetektei?
Anders als bei Rechtsanwälten, deren Gebühren oft über eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind, müssen Auftraggeber einer Privatdetektei die Kosten für den operativen Einsatz zunächst selbst auslegen.
Doch das ist nur die halbe Wahrheit: Unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen müssen Sie diese Kosten keineswegs selbst tragen, sondern können sie direkt vom Verursacher oder Gegner zurückfordern!
Vom BGH bestätigt: Detektivkosten als erstattungsfähige Prozesskosten
In einer wegweisenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt: Kosten für den Einsatz einer Detektei können unter bestimmten Bedingungen als Teil der Prozesskosten oder als Schadensersatz erstattet werden!
Vorbereitung eines Gerichtsverfahrens: Nicht nur die reinen Anwalts- und Gerichtskosten sind im Streitfall festsetzungsfähig, sondern auch Ausgaben, die zur notwendigen Vorbereitung einer Klage vorab anfallen.
Die Voraussetzungen des BGH: Die Ermittlungen müssen rechtmäßig durchgeführt worden sein und in einem verhältnismäßigen Verhältnis zum Streitgegenstand stehen. Voraussetzung ist zudem, dass es keine einfachere oder kostengünstigere Möglichkeit gab, die Beweise (oder Indizien) zu beschaffen.
Das Fazit für Sie: Werden unsere Beweise im Rahmen eines Zivil-, Arbeits- oder Wirtschaftsrechtsstreits (z. B. bei nachgewiesenem Betrug oder Vertragsbruch) zur Rechtsdurchsetzung zwingend benötigt, stehen die Chancen hervorragend, sich die Detektivkosten vom Gegner erstatten zu lassen.
Häufige Fragen zu Preisen und Erstattungsfähigkeit
Wie werden die Honorare berechnet? Wir arbeiten mit fairen und marktüblichen Stundensätzen für ausgebildete Detektive sowie transparenten Spesen (Fahrtkosten, Equipment). Vorab erhalten Sie von uns volle Budgettransparenz.
Wann greift die Erstattung durch den Gegner? Immer dann, wenn die Einschaltung der Detektei zur Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen notwendig war und der Gegner nachweislich im Unrecht ist (z. B. überführte Schuldner oder Betrüger).
Klären Sie Ihre Kosten im direkten Gespräch – Unverbindlich & transparent
Lassen Sie sich von offenen Kostenfragen nicht davon abhalten, Ihr Recht durchzusetzen oder Gewissheit zu erlangen. In einem ersten kostenfreien Gespräch kalkulieren wir Ihren Fall exakt und besprechen die wirtschaftlichen Optionen.
Sprechen Sie direkt mit unserer Einsatzleitung für eine transparente Ersteinschätzung:📞 0176/53101909 – Direkte, transparente Kosteneinschätzung