Detektiv Kosten


Wieviel kostet ein Detektiv Einsatz in München und Bayern?
Diese Frage ist berechtigt kann aber pauschal leider nicht beantwortet werden. Da jeder Fall verschieden ist und kein Fall dem anderen gleicht. Somit individuelle Anforderung an unser Ermittlerteam gestellt werden . Damit wir zur Erfüllung unseres Auftragsziels im Rahmen der Verhältnismäßigkeit der Kosten arbeiten können. Bedarf es einer gut durchdachten Fall und Einsatzstrategie die wir mit unseren Konw how mitbringen. Bei uns wird für jeden Ermittlungsfall ein Kostenplan erstellt. Denn wir Ihnen bevor Sie uns den Auftrag erteilen vorlegen und mit Ihnen besprechen.
Des Weiteren werden Sie während des Einsatzes von unserem Ermittler über wichtige Ereignisse informiert und können so über den weiteren verlauf des Einsatzes entscheiden.
Wer trägt die kosten für den Einstz von Privatdetektiven?
Anders als bei Rechtsanwälten, bei denen die Kosten meist durch eine Rechtsschutzversicherung getragen wird. Ist dies bei der Beauftragung eines Privatdetektivs leider nicht der Fall. Das heißt, der Auftraggeber trägt die Kosten eines Detektiv Einsatzes zunächst selbst. Aber Detektiv kosten zählen zu den Festsetzungen fähigen Prozesskosten (lt. BGH Urteil). Das bedeutet, dass die Beauftragung einer Detektei und somit der Einsatz derer Privatermittler, unter bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähig ist.


Entscheidung des Bundesgerichts über die Erstattungsfähig von Detektiv Kosten.
Am 15. Mai 2013 entschied der Bundesgerichtshof(BGH), das Detektiv kosten zu den Prozesskosten zählen. Die auf der Grundlage der Kostengrundlage festgesetzt werden können, soweit die Maßnahmen der Detektei und deren Privatermittler rechtmäßig sind.Dabei muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben, entschied der BGH. Die kosten die durch Einschaltung einer Detektei verursacht werden müssen demnach im angemessene Verhältnis zum Streitfall stehen. Es zählen Grundsätzlich nicht nur die durch Einleitung und Führung eines Rechtsstreits verursachten Kosten. Sondern auch solche Kosten, die zur Vorbereitung eines bevorstehenden Gerichtsverfahrens verursacht werden, zu den Kosten die in einem Rechtsstreit Festsetzung fähig sind.Demnach sind auch die kosten Festsetzung und erstattungsfähig die bei Beauftragung einer Detektei vor Klageerhebung entstehen.Auch Detektiv kosten, die aufgrund eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig sind, erklärt der BGH für Festsetzung fähig, vorausgesetzt die erstrebten Feststellungen sind nicht einfacher oder billiger zu erbringen. Dies gilt grundsätzlich auch für die Ermittlung von Indiz Tatsachen.