Aufklärung von Spesenbetrug
Spesenbetrug oder auch Spesen Manipulation genannt verursacht Unternehmen hohen wirtschaftlichen Schaden. Allein nach einer Studie aus dem Jahr 2017 beläuft sich der Schaden auf über 50.000,00 € pro Unternehmen im Jahr. Auf Grundlage dieser Tatsache ist es wichtig, dass sich Unternehmen darüber im Klaren sind, dass Spesenbetrug kein Kavaliersdelikt ist, sondern einen Straftatbestand darstellt. Daher ist Spesenbetrug als Kündigungsgrund also rechtlich. Vielen Unternehmen ist es allein durch eigene interne Ermittlungen oftmals nicht möglich, Spesenbetrug nachweisen zu können. Außerdem gibt es einige Fälle von Spesenbetrug, in denen auch der Geschäftsführer mit involviert ist und die Aufklärung dadurch erschweren.
Grundsätzlich sind vom Spesenbetrug nicht nur große Konzerne, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen betroffen. Ein Dienstleistungsspektrum unserer Detektei ist daher Unternehmen bei begründetem Verdacht der Spesen Manipulation, bei der Aufklärung zu unterstützen.
Was bezeichnet man unter Spesenmanipulation ?
Als Spesen Manipulation bezeichnet man eine rechtlich unzulässiges Handlung des Arbeitnehmers bzw. Auftragnehmers in Bezug seiner Reisekostenabrechnung. Die zu seinen Gunsten und zuungunsten des Arbeitgebers bzw. Auftraggebers erfolgt, zu deren Erstattung der Arbeitgeber bzw. Auftraggeber nicht verpflichtet ist. Es handelt sich um ein Delikt, welches strafrechtlich und arbeitsrechtlich zuungunsten des Arbeitnehmers bzw. Auftragnehmers zu ahnden ist. Ein weiterer Tatbestand der des Betruges und der Urkundenfälschung ist somit ebenfalls erfüllt.
Merkmale von Spesenmanipulation
Die Vermögensschädigung des Arbeitgebers/Auftraggebers.
In jedem Mitarbeiter steckt ein Wolf
Haben Mitarbeiter erst einmal mit Manipulationen der Spesenabrechnung begonnen, werden sie dies fortführen, bis sie von äußern Umständen angehalten werden, dieses Verhalten einzustellen. Zum Beweis eines Spesenabrechnungsbetruges sollten Unternehmen die Spesenabrechnungen dokumentieren können.
Spesenbetrug kann rechtlich ein Kündigungsgrund sein, auch wenn Geschäftsführer darin involviert sind.
Einige Beispiele für Spesenbetrug
Das abrechnen von bereits erstatteten Kosten der Arbeit bzw. Auftraggebers.
Die Falschangaben der tatsächlich erbrachten Arbeitszeit bzw. Aufrundung der Abwesenheit.
Tankquittungen aus der Privatnutzung werden der Dienstlichen beigefügt.
Ausflüge oder Restaurantbesuche werden als Geschäftstermine angegeben.
Fallanalyse ist das a und o um Spesenbetrug aufzuklären
Oftmals handelt es sich um kleine und große Schummelei bei der Kilometerabrechnung und des Stundennachweises. Ist deshalb das Verhältnis der Zusammenarbeit ohnehin schon angespannt, werden solche kleineren Verstöße gerne als Kündigung herangezogen. Die Rechtsprechung in der heutigen Zeit ist zunehmend Arbeitnehmer freundlich und trifft Einzelfallentscheidungen. Im Verhältnis Freelancern Auftraggeber sieht die Lage natürlich anders aus. Besteht aber ein Verhältnis Arbeitgeber Arbeitnehmer ist aber eine ausgiebige Fallanalyse unabdingbar. Die Fallanalyse klärt, in welcher Häufigkeit und welcher finanziellen Größenordnung die Ungereimtheiten entstanden sind.
Aufgrund der Erkenntnisse der Fallanalyse wird darüber beraten werden, welche Maßnahmen eingesetzt werden können. So empfiehlt es sich zum Beispiel eine Wirtschaftsdetektei in die Fallanalyse mit einzubeziehen und anschließend mit der Ermittlung zu beauftragen, um den Spesenbetrug nachzuweisen. Wichtig hierbei ist es, dass die rechtlichen Verhältnisse gewahrt werden. Die Wirtschaftsdetektei muss also über
umfassende Erfahrung und Rechtskenntnisse verfügen, um Beweise zu erbringen, die zum einem den Spesenbetrug als Kündigungsgrund rechtfertigen und zum anderen vor Gericht verwertbar sind.
Als Wirtschaftsdetektei stehen wir Ihnen und Ihrer Compliance Abteilung unterstüzend zur Seite
Als Wirtschaftsdetektei haben wir uns auf das Aufklären von Compliance Verstößen in Unternehmen spezialisiert. Zu dem auch der Straftatbestand des Spesenbetrugs gehört. Wir verfügen über jahrelange Erfahrung und stehen somit Unternehmen jeder Größe operativ unterstützend zur Seite, wenn es um das Nachweisen von Spesenbetrug geht. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Geschäftsführer in den Spesenbetrug mit involviert ist. Aus diesem Grund arbeiten wir eng mit internen Revisionen und Compliance Abteilungen zusammen. Sollten Sie in Ihrem Unternehmen keine Compliance-Abteilung haben? Stehen wir Ihnen auch gerne mit unserem Fachwissen in Bezug Compliance Verstöße in Unternehmen beratend zur Seite.
Ist Ihr Unternehmen von Spesen Manipulation betroffen? So empfehlen wir Ihnen, sich mit uns telefonisch oder über unser Kontaktformular in Verbindung zu setzen, damit wir mit Ihnen einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren können. Ein Beratungstermin kann in Ihren Geschäftsräumen oder in unserer Detektei stattfinden.
In Zeiten von Corona bieten wir Beratungen auch als Videokonferenz an.