
Lohnfortzahlungsbetrug aufdecken: Gerichtsfeste Beweise für Arbeitgeber
Krankfeiern und vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit sind kein Kavaliersdelikt, sondern gezielter Betrug am Unternehmen. Wenn Mitarbeiter im angeblichen Krankenstand schwarzarbeiten, Hobbys nachgehen oder den Urlaub verlängern, zahlt der Arbeitgeber doppelt: Durch die gesetzliche Lohnfortzahlung und die teure Besetzung durch Ersatzkräfte.
Vor dem Arbeitsgericht zählen bei einer fristlosen Kündigung keine Vermutungen, sondern ausschließlich handfeste Beweise. Als spezialisierte Wirtschaftsdetektei mit Sitz in Germering (München) überführen wir Blaumacher im gesamten Freistaat Bayern – absolut rechtskonform, gerichtsverwertbar und lückenlos dokumentiert.
Verdacht auf Krankfeiern: Wann der Einsatz einer Wirtschaftsdetektei greift
Eine verdeckte Observation ist natürlich nicht willkürlich zulässig, sondern erfordert ein „berechtigtes Interesse“ nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Typische und vom Arbeitsrecht anerkannte Indizien für Lohnfortzahlungsbetrug sind:
Auffällige Krankschreibungsmuster: Die Arbeitsunfähigkeit wird regelmäßig direkt vor oder nach dem Urlaub, vor Wochenenden oder im direkten Anschluss an arbeitsrechtliche Konflikte (z. B. nach Kritikgesprächen) eingereicht.
Genesungswidriges Verhalten: Der Mitarbeiter geht körperlich schwerer Arbeit nach (Schwarzarbeit) oder betreibt Sport, während er offiziell bettlägerig geschrieben ist.
Der Schutz vor unzulässigen Methoden: Achtung vor billigen Anbietern: Der Einsatz von GPS-Trackern an Mitarbeiterfahrzeugen ist in Deutschland illegal und führt zu einem absoluten Beweisverwertungsverbot. Unsere Ermittlungen erfolgen ausnahmslos im strengen gesetzlichen Rahmen, damit Ihre Kündigung vor dem Arbeitsgericht nicht scheitert.

Von der Observation zur fristlosen Kündigung & Kostenerstattung
Unsere detaillierten, gerichtsverwertbaren Einsatzberichte und legalen Video-/Fotodokumentationen bilden das fundamentale Beweismittel für Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Die fristlose Kündigung: Mit unseren Beweisen entziehen Sie dem Mitarbeiter jegliche Argumentationsgrundlage. Das Risiko eines verlorenen Kündigungsschutzprozesses sinkt gegen Null.
Erstattung der Detektivkosten: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) muss der überführte Arbeitnehmer die Kosten der Detektei im Falle eines nachgewiesenen, vorsätzlichen Betrugs dem Arbeitgeber als Schadensersatz erstatten.
Wann ist der genaue Zeitpunkt für eine Beauftragung? Sollten Ihnen konkrete Indizien oder anonyme Hinweise vorliegen, dass ein Mitarbeiter den Krankenstand missbraucht, analysieren wir die Lage im Vorfeld. Sobald das berechtigte Interesse vorliegt, starten wir die verdeckte Observation.
Erfährt der Betriebsrat oder der Mitarbeiter vorab etwas? Nein. Die Ermittlungen laufen absolut diskret. Erst wenn der Beweis gesichert ist, konfrontieren Sie den Arbeitnehmer im Rahmen der Kündigung oder Freistellung mit den Fakten.
Stoppen Sie den Missbrauch – Schützen Sie Ihr Unternehmen
Jeder unberechtigt gezahlte Euro schadet Ihrem Betrieb und dem Betriebsklima. Lassen Sie sich von uns beraten, wie Sie den Verdacht rechtssicher aufklären.
In einer kostenfreien und absolut vertraulichen Erstanalyse besprechen wir mit Ihnen die Indizien, prüfen die rechtlichen Voraussetzungen und erstellen einen transparenten Kostenvoranschlag sowie einen klaren Vorgehensplan.
Schaffen Sie klare Verhältnisse. Sprechen Sie direkt mit unserer Wirtschafts-Einsatzleitung:
📞 0176/53101909 – Direkte wirtschaftsrechtliche Ersteinschätzung