Privatdetektei unserer qualifizierten Privatdetektive unterstützen Sie in München und ganz Bayern
Leider läuft das Leben nicht immer wie geplant und, außergewöhnliche Situationen können entstehen. In denen es hilfreich ist einen Privatdetektiv um Hilfe zu bitten. Zum Beispiel, wenn es sich dabei um Fehlverhalten in der Partnerschaft, Streit um den Unterhalt oder Belästigung durch einen Stalker handelt. Infolge dieser, genannten Situationen stehen wir Ihnen als Privatdetektei zur Seite. Privatermittlung werden bei uns von Privatendetektiven mit hohen auffassungsvermögen durchgeführt. Deshalb können wir Ihnen Beweise beschaffen die vor allem im Zivil und Strafprozess verwertbar sind.
Damit wir uns stets weiterbilden können und, auf dem Gebiet der Rechtskenntnis auf dem laufenden sind. Ist die Detektei M.T.S dem B.I.D (Bund internationaler Detektive) und, somit auch dem Dachverband I.K.D.(Internationale Kommission der Detektiv Verbände) angeschlossen. Dies hat auserdem den Vorteil, das wir mit anderen Berufskollegen international vernetzt sind. Aus diesem Grund ein beruflicher austausch mit Kollegen möglich ist.
Unserer Privatdetektei klährt Fehlverhalten in der Partnerschaft auf
Sie haben einen begründeten Verdacht Ihr Ehe oder Lebenspartner ist Ihnen untreu? Ein Privatdetektiv kann Ihnen zum Beispiel durch private ermittlungen Klarheit verschaffen.
Wir ermitteln als Privatdetektei bei Streit um Unterhaltsansprüche
Sie haben das Gefühl die Unterhaltsansprüche gegen Sie sind zu Unrecht. Oder Ihr Expartner macht falsche Angaben beim Einkommen? Deshalb würden sich eine Privatermittlung mit gut ausgebildeten Privatdetektiven unserer Privatdetektei empfehlen. Um zu klären, ob sich Ihr Verdacht bestätigt.
Privatdetektive helfen Ihnen zu Ihrem Recht bei Nachbarschaftsstreit
Ihnen ist zu Ohren gekommen Ihre Nachbarn reden Ihnen übel nach?. Oder haben den Verdacht Ihre Nachbarn begehen Sachbeschädigung an Ihrem KFZ Fahrzeug oder auf Ihrem Grundstück ? Unserer Privatdetektei kann Ihnen infolge solcher Angelegenheiten durch eine Privatermittlung zu Ihrem Recht verhelfen.
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Streit ums Sorgerecht
Sie haben das ungute Gefühl Ihr Expartner/in kommt der Fürsorge Pflicht Ihres gemeinsamen Kindes nicht nach? Oder vermuten Ihr gemeinsames Kind befindet sich in Gefahr? Folglich eines begründeten Verdachts können wir als Privatdetektei den Sachverhalt durch Privatermittlung aufklären.
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Bedrohung oder Belästigung durch einen Stalker.Als Privatdetektei stehen wir Ihnen bei
Sie werden von einer Ihnen Unbekannten oder Bekannten Personen verfolgt, bedroht und belästigt? Eine Privatdetektei kann Ihnen infolge privater Ermittlung Beweise beschaffen, die vor Gericht verwertbar sind.
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Anschriften Ermittlung
Sie haben eine Ihnen nahe stehende Person aus den Augen verloren. Oder haben jemandem Geld geliehen der unbekannt verzogen ist? Eine Privatermittlung von einem Privatdetektiv unserer Privatdetektei kann helfen eine aus den Augen verlorenen Personen wiederzufinden.
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Kostenlose
Erstberatung und Erflogs Einschätzung Ihres Anliegens
Bevor wir als Privatdetektei für Sie tätig werden dürfen, muss ein Beratungsgespräch geführt werden. Diese hat vor allem denn Hintergrund Ihr berechtigtes Interesse nach § 29, des neuen Bundesdatenschutzgesetzes abzuklären, damit wir für Sie tätig werden dürfen. Außerdem gilt es Ihre Angelegenheit zu analysieren, um eine Erfolgsaussicht, sowie die Kosten des Einsatzes abschätzten zu können. Deshalb ist es sehr wichtig uns soviel Details wie möglich und so präzise wie möglich zu nennen. Hat das Beratungsgespräch ergeben, dass wir für Sie tätig werden dürfen. Erstellen wir Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Sind Sie mit diesen Konditionen einverstanden, schließen wir mit Ihnen einen verbindlichen Dienstleistungsvertrag ab.
In vielen Fällen sind Detektiv Kosten erstattungsfähig sehen Sie hier
Diskretion steht an erster stelle für einen Privatdetektiv
Diskretion ist oberstes Gebot für professionelle Ermittlungen. Deshalb behandeln wir Ihre Daten und Informationen absolut vertraulich. Außerdem wird die Einhaltung des neu in Kraft getretenen Datenschutzgesetzes (DSGVO) bei uns gewahrt. Jedoch am wichtigsten ist das die von uns für Sie gewonnenen Informationen und Erkenntnisse, nach Artikel 14 (5) b, DSGVO von der Informationspflicht ausgeschlossen sind. Deshalb haben Sie absolute Gewissheit das weder die Beauftragung unsere Privatdetektei, noch unserer für Sie gewonnen Informationen. An die Zielperson weitergeben werden und auch nicht weitergeben werden müssen.
Jetzt Anrufen:0176/53101909
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Einsatzgbeiet unsrer Privatdetektive
Das Einsatzgebiet der Privatdetektive unserer Privatdetektei umfasst München und Bayern. Das Büro unserer Detektei befindet sich in Germering bei München. Beratungsgespräche können bei uns im Büro oder bei Ihnen Vorort vereinbart werden.
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