Wirtschaftsdetektei qualifizierte Detektive vom Fach für Ihr Unternehmen in München und ganz Bayern

Die hohe Kunst als Wirtschaftsdetektei in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu ermitteln, ist sich auf leisen Sohlen zu bewegen. Denn weder Mitarbeiter noch Kunden sollen von der Anwesenheit der Wirtschaftsdetektei Kenntnisnehmen. Um absolute Diskretion zu gewährleisten, muss eine stille Absprache zwischen Auftraggeber und Wirtschaftsdetektei erfolgen. Damit wir für Sie zu schnellen und verwertbaren Erkenntnissen kommen, müssen wir uns mit den innerbetrieblichen Abläufen Ihres Unternehmens vertraut machen. Um eine intelligente Ermittlung Strategie für Sie zu erarbeiten.

Wirtschaftsdetektei

Betrug der Lohnfortzahlung

Blaumachen oder Krankfeiern ist kein Kavaliersdelikt, sondern Betrug, und ein ernst zunehmender Straftatbestand. Sollten Sie den Verdacht haben ihre Mitarbeit nehmen sich spontan frei und melden sich aus diesem Grund arbeitsunfähig? Zögern Sie nicht mit uns Kontakt zutreten. Wir beraten Sie in ihrem Anliegen, und schlagen Ihnen weitere Vorgehensweisen vor. 

Wirtschaftsdetektei klärt auf

Spesen manipulation

Der Tatbestand der Spesen Manipulation oder auch Abrechnungsbetrug genannt. Ist dann gegeben, wenn Mitarbeiter oder Externe Dienstleister Spesen oder Reisekosten zu Ihren Gunsten manipulieren. Sollten Sie den Verdacht auf Manipulation der Spesen in Ihrem Unternehmen haben? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Schwarz Arbeit Wirtschaftsdetektei

Wirtschaftsdetektive decken Unerlaubte Nebentätigkeit auf

Eine Nebentätigkeit wird bei vielen Arbeitnehmern im Vertrag entweder vollständig versagt oder nur mit vorheriger Zustimmung genehmigt. Kritisch wird es für Arbeitgeber dann, wenn der Arbeitnehmer eigenmächtig einer Nebentätigkeit nach geht und die Hauptarbeit darunter leidet, oder in seiner Nebentätigkeit für die Konkurrenz arbeitet. 

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Wirtschaftsdetektive aus München in ganz Bayern im Einsatz

Krankentagegeld missbrauch

Durch den Missbrauch des Krankentagegeldes entstehen Krankenversicherungen erhebliche finanzielle Schäden. Unserer Wirtschaftsdetektei ermittelt bei konkretem Verdacht, ob ein Missbrauch des Krankentagesgeldes vorliegt.

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Schuldnerermittlung in Fall für Wirtschaftsdetektive in München und Bayern im Einsatz

Schuldner Ermittlung

Ihre Kunden zahlen die von Ihnen erbrachte Dienstleistung oder von Ihnen verkauften Produkte nicht?

Nach mehrmaligen Zahlungsaufforderungen und Mahnungen hat sich herausgestellt Ihre Schuldner sind an der ihnen bekannten Adresse nicht mehr gemeldet? Unserer Wirtschaftsdetektei ist Ihnen behilflich aus den Augen verlorenen Schuldner wiederzufinden.

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Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht

Die Geheimhaltungspflicht dient dem Schutz ihres Unternehmens. Eine Missachtung durch Weitergabe von Betriebsinternen Vorgängen und Geheimnissen an die Konkurrenz, durch eigene Mitarbeiter kann Ihrem Unternehmen erheblichen Schaden bescheren. Bei konkretem Verdacht steht ihnen unserer Wirtschaftsdetektei zur Seite und klärt Verstöße der Geheimhaltungspflicht auf.

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Zu welchen Voraussetzungen wir als Privat und Wirtschaftsdetektei für Sie tätig werden dürfen

Die Liste der Tätigkeitsfelder des Privatdetektivs ist lang. Dennoch gibt es strenge Gesetzliche vorgeben, ab welchen Voraussetzungen ein Detektiv tätig werden darf. Die Grundvoraussetzung ist das sogenannte Berechtigte Interesse, welches Gem. Art 6 DS-GVO  und § 24 BDSG(Bundesdatenschutzgesetz) von der Detektei zu überprüfen ist. Das Berechtigte Interesse dient zur Wahrung der Rechte einzelner oder auch Gruppen. Ein berechtigtes Interesse liegt dann vor wen der Mandant ein verständiges, von der Sachlage gerechtfertigtes Interesse verfolgt und diese Widersprüche frei darlegen kann.
Dies bedeute im Klartext, das wir als Detektei bei Auftragserteilung da zu verpflichtet sind eine Einzelprüfung durchzuführen, ob ihr Interesse ausreichend ist, eine Zielperson zu überwachen, bzw. Ermittlungen durchzuführen, sodass Sie – als unser Mandant – Beweise für eine bestimmte Tat haben, oder ob das schutzwürdige Interesse der zu überwachenden Person überwiegt. Ein berechtigtes Interesse ist immer dann gegeben, wenn Sie – als unser Mandant – glaubhaft belegen können, dass unser Einsatz zur Klärung, oder Durchsetzung eigener Sach- und Rechtsposition notwendig und angemessen ist.

Verhaltens tips unserer Wirtschaftsdetektei

In diesen Abschnitt möchten wir Ihnen als Wirtschaftsdetektei Tipps zum Verhalten geben z. B. bei Verdacht auf: Betrug der Lohnfortzahlung, Spesen Manipulation oder verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht, um nur einige Beispiele zu nennen.

Bewahren Sie stets ruhe und Verschwiegenheit lassen Sie sich Ihren Verdacht nicht anmerken. Konfrontieren Sie die Verdächtige Person nicht mit Ihren Vermutungen.
Involvieren Sie nur Personen aus Ihrem engsten Vertrauenskreis z. B. stellvertretender Geschäftsführer, Betriebsrat oder Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.
Kontaktieren Sie uns nicht in Anwesenheit dritter.
Vermeiden Sie es Hinweise für dritte zu hinterlassen z. B. melden Sie sich von Ihrem E-Mail Account oder Computer ab, nach dem Sie uns Kontaktiert haben, löschen Sie die Anrufe liste des Telefons sollten mehrere Personen Zugriff darauf haben, vermeiden Sie es uns per Fax zu kontaktieren.
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit uns. In Ihrem Beratungsgespräch werden wir mit Ihnen weitere mögliche strategische Vorgehensweisen besprechen. Im Anschluss erstellen wir ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Sagen Ihnen unserer Konditionen zu und eine Beauftragung unserer Wirtschaftsdetektei kommt zustande, beginnen wir mit unseren Ermittlungen.

Das Einsatzgebiet unserer Wirtschaftsdetektei

Der Sitz unserer Wirtschaftsdetektei ist Germering bei München. Unser Einsatzgebiet umfasst München und Bayern. Beratungsgespräche können in unserem Büro oder Vorort in Ihrem Unternehmen vereinbart werden.